(Stand: 11.03.2006)
Wiedersehen macht Freude wird beauftragt, Familienmitglieder oder sonstige nahestehende Menschen ausfindig zu machen. Schutzwürdige Interessen der Gesuchten werden nicht verletzt.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die
Anzahlung, bzw. einen Teilbetrag davon geleistet hat.
Mit Zustandekommen des Vertrages werden die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Wiedersehen macht Freude anerkannt.
Es wird versucht, die Person ausfindig zu machen. Die ausfindig gemachte Person wird informiert, dass und von wem sie gesucht wird und um ihr Einverständnis gebeten, dass wir den Kontakt herstellen dürfen. Bei Einverständnis wird die aktuelle Anschrift und ggf. Telefonnummer an den Auftraggeber weitergeleitet. Wird das Einverständnis nicht gegeben, wird das Abschlußhonorar in Rechnung gestellt. Ist die gesuchte Person verstorben, wird das Abschlußhonorar in Rechnung gestellt. Bei Suchen nach leiblichen Eltern wird die aktuelle Anschrift unabhängig vom Einverständnis weitergeleitet, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen dagegensprechen.
Es wird versucht, die Adoptionsakte zu finden. Wenn die Akte gefunden ist, wird darum gebeten, die Akte an das Jugendamt des Wohnorts des Klienten zu senden. Die Mitarbeiter vor Ort werden von uns um eine Terminvereinbarung mit dem Klienten gebeten. Diese Dienstleistung kostet € 50 , unabhängig davon, ob die Akte zu finden ist, oder eine Terminvereinbarung vor Ort stattfinden kann. Die € 50 sind im Voraus zu bezahlen.
Bei Vatersuchen werden je nach Sachlage Standesämter, Jugendämter und gerichtliche Adoptionsbeschlüsse oder Scheidungsurteile daraufhin angefragt, ob der oder ein vermutlicher Erzeuger dort namentlich genannt ist.
Führt dies nicht zum Erfolg, werden die zur Datenverifikation möglichen Quellen angefragt. Wie zum Beispiel ehemalige Arbeitgeber, Vermieter, historische Adress- oder Telefonverzeichnisse oder es werden Zeitzeugen befragt.
Diese Dienstleistung kostet € 120 , unabhängig vom Ergebnis. Die € 120 sind im Voraus zu bezahlen
Wiedersehen macht Freude wird das Recht an der Suche für ein Jahr übertragen. Kommt während dieser Zeit ein Kontakt zu dem Gesuchten zustande (inklusive der Möglichkeit dass er sich "von selbst" meldet), wird das Abschlußhonorar in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt des Kunden von dem Vertrag ist jederzeit möglich. Innerhalb von 12 Monaten nach Vertragschluss wird das Abschlußhonorar in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt nach Ablauf von 12 Monaten wird kein Abschlußhonorar fällig.
Es wird die im Angebot ausgewiesene Anzahlung oder Vorauskasse vom Auftraggeber geleistet. Wenn im Angebot so ausgewiesen, wird der Restbetrag bei Abschluss der Suche fällig. Führt der Weg des Gesuchten über Ländergrenzen hinweg, berechnen wir pro Land, in dem zusätzlich gesucht werden muß, € 70.
Wiedersehen macht Freude berechnet bei
Überschreitung der Zahlungsfrist marktübliche Mahngebühren.
Kann die Person nicht ausfindig gemacht werden, entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten. Bei Suchen nach Vätern, die bei der Geburt nicht beurkundet wurden und bei Suchen, bei denen die Angaben nur sehr ungenau sind (z.B. Schreibweise des Namens unsicher) wird schriftlich vereinbart, dass das Abschlusshonorar unabhängig vom Ergebnis berechnet wird.
Wenn es die Person mit dem vom Auftraggeber
oder Suchenden gemachten Angaben nachweislich nicht gibt, hat Wiedersehen
macht Freude Anspruch auf das Abschlußhonorar.
Der Auftraggeber überlässt Wiedersehen macht Freude alle ihm bekannten und für die Suche relevanten Daten. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass alle genannten Angaben richtig sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, hat Wiedersehen macht Freude Anspruch auf den Ausgleich einer Rechnung bis zur Höhe einer erfolgreichen Suche für den durch die falsche Angabe entstandenen Aufwand. Der Auftraggeber bevollmächtigt Wiedersehen macht Freude, ggf. in schriftlicher Form (Vollmacht), in seinem Namen bei Behörden um Auskunft zu ersuchen.
Gerichtsstand ist Berlin.
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